Samstag, 17. März 2012

Hochzeitstipps - Tipps zur Hochzeit



Tipps rund um die Hochzeit und das Heiraten. Fragen und Antworten als Hilfe für das Brautpaar, Familien des Brautpaars, Trauzeugen, Freunde und Hochzeitsgäste.

Die meisten Rubriken von gehen allgemein auf Themen der Hochzeitsplanung, Geschenk- und Kleidungsfragen ein. An dieser Stelle werden hingegen spezifische Fragen beantwortet. Zum Beispiel ob die gewählte Kleidung dem Dresscode einer Hochzeit entspricht und auch eher unromantische Fragen zur Steuerersparnis durch das Heiraten, Ehevertrag und zu den Hochzeitskosten..

Unsere Tipps sind eine Mischung aus einem klassischen FAQ (häufig gestellte Fragen)-Bereich und einem Forum. Stellen Sie Ihre Fragen und unsere Redaktion sowie andere Nutzer werden Ihre Unklarheiten beseitigen. Wichtige Fragen wurden bereits von der Redaktion erstellt und beantwortet, können aber um weitere Details erweitert werden.


*Was sind die beliebtesten Reiseziele für die Flitterwochen? 
Dabei wäre es interessant die Topziele für Hochzeitsreisen innerhalb Europas und weltweit zu erfahren.
Besonders beliebt für Flitterwochen sind exklusive Traumreisen. Meist handelt es sich um tropische Inseln und Inselgruppen mit weißen Sandstränden, Palmen und einer beeindruckenden Flora und Fauna. Dazu zählen die Seychellen, die Malediven und Hawaii. Aber auch die Inseln und Küsten der Karibik und Mauritius zählen zu den Top 5 für Hochzeitsreisen.

Viele Paare entscheiden sich aber auch für eine Hochzeitsreise innerhalb Europas. Zur besseren Übersicht der Reiseziele für die Flitterwochen innerhalbs Europas sollte man zwischen Ländern und Städten unterschieden. Die Länder entsprechen in etwa den beliebtesten Ziele für Urlaubsreisen wie Spanien, Frankreich, Italien und Griechenland. Als Städte sind besonders Paris, Venedig, Rom und Wien hervorzuheben.

Für Hochzeit.com haben wir die beliebtesten Ziele für die Hochzeitsreise analysiert und kamen zu folgender Reihenfolge:

1) Malediven
2) Mauritius
3) Seychellen
4) Bali
5) Hawaii
6) Karibik
7) Mallorca
8) Thailand
9) Griechenland
10) Italien


*Habe ich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für die Hochzeit? 
Ist es richtig, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub haben, wenn es sich um ihre eigene Hochzeit handelt? Ist dieser Sonderurlaub bezahlt oder unbezahlt?
Ja, es gibt einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Allerdings umfasst dieser nur die Zeit, die der Arbeitnehmer aufgrund standesamtlicher und kirchlicher Trauung verhindert ist.

Für eine anschließende Hochzeitsfeier muss Urlaub genommen werden. Nicht selten gewähren Unternehmen aber ihren Arbeitnehmern einen kompletten Urlaubstag für Trauung und Hochzeitsfeier.

Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Danach haben Mitarbeiter einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wenn folgende Punkte zutreffen:

a) Persönliche Gründe
und b) ohne sein Verschulden
und c) eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Dies trifft für Trauungen zu.


*Wann bringt eine Hochzeit noch das volle Ehegattensplitting? 
Macht es Sinn am Ende des Jahres zu heiraten, wenn man in den Genuss des vollen Ehegattensplittings kommen möchte? Macht es finanziell mehr Sinn die Hochzeit in den Frühling des kommenden Jahres zu legen?
Keine Sorge, für das Jahr der Hochzeit kommt das Hochzeitspaar in den Genuss des vollen Ehegattensplittings. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Hochzeit im Januar ode Ende Dezember stattfindet. Maßgeblich ist übrigens der Zeitpunkt der rechtlichen Eheschließung - der standesamtlichen Hochzeit. Durch das Ehegattensplitting wird das Einkommen des Ehepaars zu gleichen Teilen auf die Partner verteilt. Dadurch kommt es unter dem Strich meist zur einen Steuervorteil für verheiratete Paare. Die Ursache liegt im progressiven Steuersystem. Ohne Progression und Steuerfreibetrag gäbe es keinen Vorteil durch ein Ehegattensplitting.http://traumbrautmode.blogspot.com/search/label/Hochzeitsplanung




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